
Zuchteinsatz von Zuchthunden mit fehlender/n Ausstellung(en)
Die Zuchtkommission der DZGD informiert über vorläufig Regelungen für den Zuchteinsatz von Zuchthunden, die aufgrund der Pandemie-Situation in Zusammenhang mit SARS-CoV-2/COVID-19 (Corona) noch keine der erforderlichen Richterberichte wegen fehlender/n Ausstellung(en) erbringen können.
Für alle Züchter und Deckrüdenbesitzer, deren Hunde eine Zuchtzulassungsprüfung (ZZP) absolviert haben, die aber aufgrund der fehlenden Ausstellungsmöglichkeiten, wegen der momentanen Pandemie-Situation, keine der sonst für die Zuchtzulassung (ZZL) erforderlichen Richterberichte erbringen können, gilt Nachfolgendes:
- Bitte stellen Sie einen formlosen Antrag an die Zuchtkommission mit der Bitte um Genehmigung für den Zuchteinsatz Ihres Hundes.
- Durch die Zuchtkommission wird nach Prüfung eine Genehmigung zum Zuchteinsatz für das laufende Jahr erteilt.
- Sobald diese Genehmigung vorliegt, können Sie Ihren Hund zur Zucht verwenden.
Krumbiegel
Zuchtobmann
Vorsitzender der Zuchtkommission