
Änderung der Regelung bezüglich Zuchtzulassungen unter dem Einfluss von COVID-19 (Corona)
Sehr geehrte Züchter, Deckrüdenbesitzer, Mitglieder und Hundebesitzer,
wir möchten Sie darüber informieren, dass am 28.02.2021 durch den Vorstand eine Änderung bezüglich der Handhabung von Zuchtzulassungen unter dem Einfluss von COVID-19 (Corona) beschlossen wurde.
1. Da die Pandemie-Situation im Zusammenhang mit COVID-19 (Corona) derzeit keine Rassehundeausstellungen erlaubt, wird bei der Zuchtzulassung (ZZL) auf die ansonsten erforderlichen zwei Ausstellungsbewertungen durch einen Zuchtrichter auf FCI/VDH-Ausstellungen (Richterberichte) verzichtet. Alle anderen Bedingungen und Voraussetzungen für eine Zuchtzulassung (gemäß DZGD-Zuchtzulassungsordnung) bleiben unberührt bestehen.
2. Hunde, die ihre Zuchtzulassungsprüfung (ZZP) im vergangenen Jahr 2020 in der DZGD e.V. absolviert haben, aber denen die erforderlichen Ausstellungsbewertungen (Richterberichte) aufgrund der Pandemie-Situation im Zusammenhang mit COVID-19 fehlen, können zur Zucht eingesetzt werden, sofern sie alle anderen Bedingungen und Voraussetzungen für die Zuchtzulassung gemäß der DZGD-Zuchtzulassungsordnung erfüllen.
Diesbezüglich werden rückwirkend bisherige Befristungen zum Nachweis und Vorlage fehlender Ausstellungsbewertungen aufgehoben, weitere Verlängerungen bzw. Genehmigungen zum Zuchteinsatz sind dementsprechend nicht erforderlich.
Diese Regelung gilt rückwirkend ab dem 01.05.2020 und ist befristet bis zum 31.12.2021. Danach wird entsprechend der aktuellen Pandemie-Situation im Zusammenhang mit COVID-19 durch den geschäftsführenden Vorstand neu entschieden, ob eine Verlängerung dieser Sonderregelung durch Vorstandsbeschluss bzgl. Zuchtzulassungsprüfungen in der DZGD e. V. erforderlich ist. Eine diesbezügliche Mitteilung wird dann entsprechend in den Vereinsnachrichten (Newsletter) und auf der Homepage der DZGD e. V. veröffentlicht werden.
Für den Vorstand
Jill Peters
Zuchtobmann
Vorsitzende der Zuchtkommission
(02. März 2021)